21. Oktober 2026

Weiterbildung im Interesse des Kunden

Wer in Deutschland als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter tätig ist, trägt eine hohe Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte seiner Kunden. Um eine gleichbleibend hohe …

Weiterbildung im Interesse des Kunden

Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler: Ihr Schutz vor unprofessionellen Dienstleistern

Wer in Deutschland als Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter tätig ist, trägt eine hohe Verantwortung für erhebliche Vermögenswerte seiner Kunden. Um eine gleichbleibend hohe Qualität in der Immobilienbranche zu sichern, hat der Gesetzgeber eine strikte, regelmäßige Weiterbildungspflicht verankert.

Als Ihr qualifizierter Immobilienexperte in Berlin gebe ich Ihnen einen transparenten Einblick, welche gesetzlichen Anforderungen für mich und mein Team gelten – und warum diese Pflicht auch für Sie als Kunde ein entscheidendes Qualitätsmerkmal bei der Maklerwahl ist.

Geregelt ist die Weiterbildungspflicht rechtlich im § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Der aktuelle Weiterbildungszeitraum endet am 31. Dezember 2026

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Immobilienprofis innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Fachweiterbildung absolvieren müssen. Wer gleichzeitig als Makler vermittelt und als Wohnimmobilienverwalter tätig ist, muss sogar 40 Stunden nachweisen können.

Die Zeiträume sind vom Gesetzgeber strikt vorgegeben:

  • 1. Zeitraum: 2018 bis 2020 (abgeschlossen)
  • 2. Zeitraum: 2021 bis 2023 (abgeschlossen und von den Behörden geprüft)
  • 3. Zeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 (aktuell laufend)

Die Aufsichtsbehörden (einschließlich der zuständigen Industrie- und Handelskammern) machen unangekündigt und regelmäßig von ihrem Recht Gebrauch, sich die Erfüllung dieser Pflicht lückenlos nachweisen zu lassen. Ein Verstoß gegen die Vorgaben kann drastische Bußgelder oder im schlimmsten Fall den Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nach sich ziehen.

Wer genau unterliegt der gesetzlichen Weiterbildungspflicht?

Die Pflicht gilt keineswegs nur für die Inhaber der Gewerbeerlaubnis selbst. Das Gesetz greift tiefer: Betroffen sind alle Mitarbeiter, die direkt an der Immobilienvermittlung oder der Verwaltung aktiv mitwirken.

Dazu gehören:

  • Selbstständige und angestellte Immobilienmakler
  • Wohnimmobilienverwalter
  • Gewerbetreibende in der Immobilienbranche
  • Backoffice- und Vertriebsmitarbeiter, sofern sie Kunden zu Objekten beraten oder Verträge vorbereiten

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer und Kunde?

Wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verkaufen möchten, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Ein seriöser und professioneller Immobilienmakler wird Ihnen seine Weiterbildungsnachweise der letzten Jahre jederzeit stolz und transparent vorlegen können.

Das Immobilienrecht, energetische Vorgaben (wie das aktuelle Gebäudeenergiegesetz) und steuerliche Rahmenbedingungen ändern sich fortlaufend. Nur durch kontinuierliche Schulungen ist garantiert, dass Ihr Verkauf rechtssicher, fehlerfrei und zum bestmöglichen Marktpreis abgewickelt wird.

Bei Winterstetter Immobilien ist Fachkompetenz keine Option, sondern gelebter Standard. Wir haben unsere Pflichtstunden für den aktuellen Zeitraum selbstverständlich bereits erfolgreich absolviert und sichern Ihnen somit eine Beratung auf höchstem juristischem und wirtschaftlichem Niveau zu.

Haben Sie Fragen zu den aktuellen rechtlichen Pflichten beim Immobilienverkauf oder möchten Sie den echten Marktwert Ihrer Immobilie erfahren? Nutzen Sie meine kostenlose Fachberatung und Immobilienbewertung in Berlin!

Michael Winterstetter, Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick

Ihr Ansprechpartner

Michael Winterstetter

Freier Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick. Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder zu diesem Thema? Ich nehme mir gern Zeit für Sie – persönlich und unverbindlich.