21. Oktober 2026

Die neue Grundsteuer ab 2025/2026: Das gilt aktuell für Immobilieneigentümer

Die umfassende Reform der Grundsteuer hat den Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt. Nach der flächendeckenden Datenabgabe der Eigentümer und der darauffolgenden …

Grundsteuer für Immobilienbesitzer

Was Sie als Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg jetzt wissen müssen

Die umfassende Reform der Grundsteuer hat den Immobilienmarkt in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt. Nach der flächendeckenden Datenabgabe der Eigentümer und der darauffolgenden Berechnung durch die Finanzämter ist das neue System zum 1. Januar 2025 offiziell in Kraft getreten. Im Jahr 2026 sind die neuen Grundsteuerzahlungen nun bereits gelebte Praxis.

Doch wie setzt sich die Steuer aktuell zusammen, und worauf müssen Eigentümer bei den Bescheiden weiterhin achten? Als Ihr verlässlicher Immobilienexperte vor Ort gebe ich Ihnen einen klaren Überblick über den aktuellen Stand.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, stellt jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt bei Einzelfragen nicht den Gang zum Steuerberater.

Das Berechnungsmodell in Berlin und Brandenburg

Der Gesetzgeber hat den Bundesländern erlaubt, eigene Berechnungsmodelle für die Grundsteuer einzuführen. Berlin und Brandenburg haben sich dabei für das sogenannte Bundesmodell entschieden. Dieses wertabhängige Verfahren bildet die tatsächlichen Werte der Grundstücke und Gebäude möglichst exakt ab und zieht dafür Kriterien wie die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Baujahr und die Wohnfläche heran.

Wer im Nachgang Daten korrigieren muss oder den aktuellen Wert seiner Immobilie überprüfen möchte, nutzt hierfür folgende behördliche Anlaufstellen:

  • Das Grundbuchamt: Zur genauen Einsicht von Grundstücksflächen und Flurnummern.
  • Das System „BORIS“: Liefert im Internet für Berlin und Brandenburg kostenfrei die für die Steuer relevanten Bodenrichtwerte (Quadratmeterpreise).
  • Bauunterlagen & Teilungserklärungen: Dienen der exakten Überprüfung der Wohnfläche, insbesondere wenn in der Zwischenzeit Dachausbauten oder Erweiterungen vorgenommen wurden.

Der Hebesatz: So ermitteln die Gemeinden die finale Grundsteuer

Nachdem die Finanzämter auf Basis der Eigentümerdaten den sogenannten Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag festgesetzt haben, lag der Ball bei den Gemeinden. Diese haben ihre lokalen Hebesätze angepasst, um die finale Höhe der zu zahlenden Steuer zu bestimmen.

Zur Erinnerung: Der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt exakt die jährliche Grundsteuerschuld. Berlin hat im Zuge der Reform den Hebesatz für Wohngrundstücke gesenkt, um eine soziale Schieflage und extreme Mehrbelastungen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zu verhindern. Die Fälligkeiten der Zahlungen sind seitdem fest im Jahreskalender verankert (jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November).

Wie geht es in Zukunft weiter? Warum Sie Bescheide genau prüfen sollten

Die im Zuge der Reform getroffenen Berechnungen und Feststellungen sind für viele Jahre bindend. Erst nach Ablauf eines Hauptfeststellungszeitraums von sieben Jahren werden die Daten von den Finanzämtern abermals flächendeckend abgefragt und für die Zukunft neu bewertet.

Wichtiger Praxistipp: Sollten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid oder Änderungsbescheid von Ihrem Finanzamt erhalten, prüfen Sie die darin enthaltenen Kennzahlen (insbesondere Wohnfläche und Bodenrichtwert) penibel. Sobald ein Bescheid zugestellt wird, gilt eine strikte Einspruchsfrist von lediglich einem Monat. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Einspruch nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Die Höhe der Grundsteuer hat direkten Einfluss auf die laufenden Bewirtschaftungskosten und somit auch auf die Rentabilität und den Verkehrswert einer Immobilie. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neue Grundsteuereinstufung auf den realen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Berlin-Köpenick auswirkt, stehe ich Ihnen jederzeit mit meiner Expertise zur Seite.

Haben Sie Fragen zu den laufenden Nebenkosten Ihrer Immobilie oder planen Sie den Verkauf und möchten den aktuellen Marktwert professionell ermitteln lassen? Kontaktieren Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch – ich freue mich auf Ihren Anruf!

Michael Winterstetter, Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick

Ihr Ansprechpartner

Michael Winterstetter

Freier Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick. Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder zu diesem Thema? Ich nehme mir gern Zeit für Sie – persönlich und unverbindlich.