21. Oktober 2026

Die Maklerprovision beim Immobilienverkauf: Regeln, Kosten und Gesetze

Die Frage, welche Provision beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfällt und wer diese Kosten trägt, beschäftigt Eigentümer und Kaufinteressenten gleichermaßen. Seit dem Inkrafttreten des …

Regeln zur Marklerprovision

Wie läuft das aktuell mit der Maklercourtage?

Die Frage, welche Provision beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfällt und wer diese Kosten trägt, beschäftigt Eigentümer und Kaufinteressenten gleichermaßen. Seit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Provisionsrechts Ende 2020 gelten bundesweit klare und transparente Regeln für die Verteilung der Maklergebühren.

Im Jahr 2026 ist diese Regelung längst etablierter Marktstandard. Als Ihr verlässlicher Immobilienmakler in Berlin gebe ich Ihnen einen klaren Überblick darüber, wie die Courtage rechtssicher aufgeteilt wird und welche Ausnahmen Sie kennen sollten.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar und ersetzt bei juristischen Einzelfragen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

1. Das Halbteilungsprinzip: Gleichheit für Käufer und Verkäufer

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt das gesetzliche Halbteilungsprinzip. Das bedeutet: Der Käufer darf im Ergebnis nicht mehr Provision zahlen als der Verkäufer. In den allermeisten Fällen schließen sowohl die Verkäuferseite als auch die Kaufinteressenten jeweils einen separaten, schriftlichen Maklervertrag mit mir ab. In diesen Verträgen wird eine identische Provisionshöhe vereinbart (in Berlin und Brandenburg sind dies marktüblich jeweils 3,57 % inkl. MwSt.).

2. Kein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Wichtig zu wissen: Beim Verkauf von Immobilien gilt nicht das strikte Bestellerprinzip, welches man von der Wohnungsvermietung kennt. Während bei Mietverträgen ausnahmslos derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat (meist der Vermieter), erlaubt der Gesetzgeber beim Immobilienverkauf die faire und hälftige Teilung der Kosten zwischen den Vertragsparteien.

3. Die reine Innenprovision: Der Verkäufer übernimmt die Kosten vollständig

Als Eigentümer können Sie mit mir vereinbaren, dass ich Ihre Interessen als reiner Verkäufermakler vertrete und Sie die Maklerprovision komplett allein übernehmen. In diesem Fall bieten wir die Immobilie für den Käufer absolut provisionsfrei an. Dies erhöht die Attraktivität Ihres Objekts am Markt im Jahr 2026 massiv, da Kaufinteressenten ihre wertvollen Eigenkapitalreserven schonen können.

Hinweis zur Interessenvertretung: Tragen beide Parteien die Courtage zu gleichen Teilen, agiert der Makler als neutraler Vermittler und Interessenvertreter für Käufer und Verkäufer. Übernehmen Sie als Verkäufer die Provision allein, vertritt der Makler exklusiv Ihre Interessen.

4. Gesetzliche Ausnahmen: Für welche Immobilien gilt das neue Maklerrecht nicht?

Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten greift ausschließlich beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Verbraucher. Folgende Immobilienarten sind vom Gesetz explizit ausgenommen:

  • Baugrundstücke
  • Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser
  • Gewerbeimmobilien und Mischobjekte
  • Immobilienkäufe durch gewerbliche Unternehmen (z. B. Bauträger)

Bei diesen Objekten kann die Verteilung der Maklerprovision auch weiterhin frei verhandelt werden. Hier ist es nach wie vor rechtlich zulässig, dass beispielsweise der Käufer die Courtage vollständig übernimmt.

5. Der exklusive Suchauftrag für Kaufinteressenten

Eine weitere Besonderheit betrifft Suchkunden: Wenn ein Erwerber mich über einen schriftlichen Suchauftrag exklusiv damit beauftragt, eine passende Immobilie für ihn zu finden, und ich ein Objekt vermittle, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht in meinem aktiven Bestand war, zahlt der Käufer die Provision allein.

Fazit zum Thema Maklerkosten

Eine transparente und gesetzeskonforme Handhabung der Maklercourtage schützt Sie vor rechtlichen Fallstricken und unliebsamen Überraschungen beim Notartermin. Bei Winterstetter Immobilien steht absolute Rechtssicherheit an oberster Stelle.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Berlin oder dem Brandenburger Umland und möchten wissen, welches Vermarktungs- und Provisionsmodell für Ihr Objekt den maximalen Erfolg verspricht? Kontaktieren Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch und eine kostenlose Marktwertermittlung!

Michael Winterstetter, Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick

Ihr Ansprechpartner

Michael Winterstetter

Freier Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick. Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder zu diesem Thema? Ich nehme mir gern Zeit für Sie – persönlich und unverbindlich.