21. Oktober 2026

Gebäudeenergiegesetz aktuell: Staatliche Förderung und Pflichten beim Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in den Medien oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – hat den Immobilienmarkt nachhaltig verändert. Nach intensiven politischen Debatten und Anpassungen sind …

Das aktuelle Heizungsgesetz

Was müssen Immobilieneigentümer beim Heizungsgesetz jetzt beachten?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in den Medien oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – hat den Immobilienmarkt nachhaltig verändert. Nach intensiven politischen Debatten und Anpassungen sind die Regeln und die dazugehörigen staatlichen Förderungen seit Anfang 2024 feste Praxis. Doch was gilt im Jahr 2026 konkret für Sie als Eigentümer, und wie greifen Sie optimal auf die staatlichen Zuschüsse zu?

Als Ihr verlässlicher Immobilienexperte vor Ort gebe ich Ihnen einen klaren Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die finanziellen Hilfen beim Heizungswechsel.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert, stellt jedoch keine Rechts- oder Energieberatung dar und ersetzt nicht die Fachplanung durch einen zertifizierten Energieberater.

Worum geht es beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das primäre Ziel des Gesetzes ist die massive Reduzierung von CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Das GEG sieht vor, dass schrittweise alte, reine Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Jede neu eingebaute Heizung muss künftig zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wichtig für Sie: Für bestehende, funktionierende Heizungsanlagen besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf. Sie dürfen repariert und weiterbetrieben werden.

Die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung in Berlin

Die Pflicht zum Einbau einer 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Heizung ist eng an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde gekoppelt. Das Gesetz sieht hier klare Fristen vor:

  • Großstädte (über 100.000 Einwohner): Die Frist zur Vorlage der Wärmepläne läuft bis Mitte 2026. Für uns in Berlin bedeutet dies, dass die Karten und Pläne für Fernwärmegebiete und klimaneutrale Gasnetze jetzt finalisiert werden.
  • Kleinere Städte: Diese haben Zeit bis Mitte 2028.

Erst wenn in Ihrer Region die kommunale Wärmeplanung offiziell vorliegt, greift die strikte Pflicht zum Einbau einer Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien auch im Altbau vollumfänglich. Wer vorher eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss verpflichtend eine zertifizierte Fachberatung in Anspruch nehmen, die über steigende CO2-Preise und wirtschaftliche Risiken aufklärt.

Wie sieht die staatliche KfW-Förderung im Detail aus?

Der Staat greift Eigentümern beim Umstieg auf moderne Heizsysteme (wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder den Fernwärmeanschluss) finanziell massiv unter die Arme. Die Abwicklung erfolgt unkompliziert über die staatliche Förderbank KfW. Die Förderung setzt sich modular zusammen:

  1. Die Grundförderung: Sie beträgt pauschal 30 Prozent der Investitionskosten. Diese Hilfe steht privaten Hauseigentümern ebenso zu wie Vermietern, Unternehmen und Kommunen.
  2. Der Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, erhalten zusätzliche 30 Prozent Förderung.
  3. Der Geschwindigkeitsbonus (Klima-Geschwindigkeitsbonus): Wer seine alte, fossile Heizung frühzeitig austauscht, sichert sich aktuell noch einen Bonus von 20 Prozent.
  4. Der Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten, gibt es weitere 5 Prozent Zuschuss.

Wie viel finanzielle Hilfe ist maximal möglich?

Die verschiedenen Boni lassen sich miteinander kombinieren (kumulieren) – allerdings gedeckelt auf einen maximalen Fördersatz von 70 Prozent der Gesamtkosten.

Die Obergrenze der anrechenbaren Investitionskosten liegt für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Das bedeutet: Im Idealfall zahlt der Staat Ihnen bis zu 21.000 Euro direkten Zuschuss für die neue Heizungsanlage. Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der maximal förderfähige Betrag je nach Anzahl der Wohneinheiten schrittweise.

Ein moderner, energieeffizienter Standard schützt nicht nur das Klima, sondern steigert auch den Marktwert Ihrer Immobilie erheblich. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die energetische Beschaffenheit Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aktuell auf den Verkaufspreis in Berlin auswirkt, stehe ich Ihnen jederzeit zur Seite.

Nutzen Sie meine kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung, um den energetischen Marktwert Ihres Eigentums professionell ermitteln zu lassen!

Michael Winterstetter, Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick

Ihr Ansprechpartner

Michael Winterstetter

Freier Immobilienmakler in Berlin Treptow-Köpenick. Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder zu diesem Thema? Ich nehme mir gern Zeit für Sie – persönlich und unverbindlich.